Flugverspätung – Ersatz anwaltlicher Gebühren
Ihre Rechte als Fluggast.
Eine Flugverspätung ist meist ärgerlich und kommt öfter vor, als man glaubt. Da die gesetzlichen Regelungen in solchen Fällen zumeist nicht bei allen Fluggästen bekannt sind, bedarf es häufig anwaltlicher Unterstützung bei der Geltendmachung einer Forderung.
Jedoch möchte ein Fluggast dann selbstredend auch die Kosten im Rahmen eines Verfahrens erstattet verlangen.
Der BGH bestätigte nun erneut seine Auffassung zum Ersatz der anwaltlichen Gebühren.
1. Der Fall
Ein Urlauber flog mit seiner Familie nach Kuba. Die Flüge hatten jedoch eine mehrstündige Verspätung, sodass die Reisenden das Ziel erst einen Tag verspätet erreichten. Eine ordnungsgemäße Aufklärung über ihre Rechte erhielten die Reisenden nach deren Auffassung nicht. Diese suchten anschließend Hilfe bei einem Rechtsanwalt, welcher außergerichtlich eine Entschädigung vom Luftfahrtunternehmen verlangte. Die Forderung beinhaltete neben einer Ausgleichsleistung wegen der Flugverspätung auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten.
Jedoch blieb die Sache außergerichtlich ohne Erfolg, sodass die Urlauber schließlich vor Gericht zogen.
2. Das Verfahren
Im Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf erkannte das Luftfahrtunternehmen die Forderung an und beglich die Ausgleichszahlung wegen der Flugverspätung. Es verweigerte jedoch den Ersatz der Anwaltskosten. Das Gericht wies die Klage der Urlauber bezüglich der vorgerichtlichen Anwaltskosten ab. Auch die weitere Instanz, nämlich das Landgericht Düsseldorf, sprach diese Kostenforderung nicht zu und stellte sich auf die Seite des Luftfahrtunternehmens. Die Urlauber wandten sich sodann an den Bundesgerichtshof – mit Erfolg.
3. Die Entscheidung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 01.09.2020 (Aktenzeichen X ZR 97/19) entschieden, dass das Luftfahrtunternehmen seiner Verpflichtung nicht vollständig nachgekommen sei.
Airlines sind dazu verpflichtet, bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden ihren Gästen unaufgefordert eine schriftliche Information über deren Rechte auszuhändigen. Dies soll den Zweck haben, dass der Fluggast seine Ansprüche eigenständig und ohne anwaltliche Hilfe beurteilen kann.
Kommt die Airline dieser Verpflichtung jedoch nicht nach – wie hier – dann sind die Kosten einer anwaltlichen Hilfe zu ersetzen.
Die Verpflichtung, über die entsprechenden Rechte zu informieren, ergibt sich aus Art. 14 Abs. 2 der Fluggastrechteverordnung selbst. Demgemäß muss ein Fluggast einen schriftlichen Hinweis über die Regeln von Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei Flugverspätungen bzw. -annullierungen erhalten.
Dabei reicht es nicht aus, den bloßen Text der Fluggastrechteverordnung wiederzugeben. Vielmehr muss dadurch für den Fluggastrecht klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen ihm grundsätzlich Ansprüche in welcher Höhe zustehen.
Ein Unternehmen muss auch die Kosten einer vorgerichtlichen Beauftragung eines Rechtsanwalts erstatten. Das zumindest dann, wenn ein Ausgleichsanspruch besteht und das Luftfahrtunternehmen hierüber nicht bzw. nicht vollständig oder ordnungsgemäß belehrt. Denn dann ist zumutbar und nicht zu beanstanden, dass er sich anwaltlicher Hilfe bedient. Immerhin muss er sich dann noch über seine Rechte beraten lassen.
Vor diesem Hintergrund sprach der BGH auch in diesem Fall einen Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten zu.
4. Fazit
Seit längerer Zeit ist dies bereits gängige Praxis bei vielen Gerichten. Nun hat jedoch auch der Bundesgerichtshof dies erneut bestätigt.
Dies stärkt die Rechte von Reisenden nicht unwesentlich. Dadurch ist einmal mehr sichergestellt, dass einem Reisenden am Ende kein Schaden verbleibt.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen.