In nahem Zusammenhang zum Steuerrecht ist stets das Erbrecht anzusiedeln.

Hier können sich beispielsweise Fragen im Hinblick auf die eigene erbrechtliche Gestaltung ergeben. Meist ist Mandanten daran gelegen, ein steuerlich günstiges Modell zu wählen. Dabei spielt der jeweilige Freibetrag eine entscheidende Rolle.

Wir stehen in solchen Konstellationen beratend zur Seite und sind bemüht, die Wünsche unserer Mandanten so umzusetzen, dass sie insbesondere nach deren Tod gewahrt werden.

Vielleicht ist auch der Tod eines Angehörigen oder Bekannten bereits eingetreten und es ergeben sich Probleme oder Themen, die selbst nicht geklärt werden können. Möglicherweise bestehen Zweifel daran, ob ein Testament gültig ist. Oder das Erbe soll wegen Verschuldung gar nicht angetreten werden. Alternativ ist auch denkbar, dass die Auseinandersetzung unter Erben nicht nach den gesetzlichen Anforderungen läuft.

Sehr praxisrelevant sind zudem Fälle, in denen Erben oder Pflichtteilsberechtigten gewisse Informationen fehlen und allein deshalb Ansprüche nicht berechnet oder geltend gemacht werden können. Ohne rechtlichen Beistand scheitert oft die Durchsetzung solcher Rechte.

Insbesondere in Fällen, in denen Akteneinsicht oder Auskunft verlangt werden muss, zeigt unsere berufliche Erfahrung, dass dies mit anwaltlicher Hilfe deutlich leichter und schneller realisiert werden kann.

Egal, ob es um Ihr eigenes Vermögen geht, das Sie vererben möchten, oder um Nachlass, der Ihnen oder Dritten überlassen wurde: Wir können Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Gerade die theoretische Ausbildung zur Fachanwältin für Erbrecht, welche Frau Apollonia Stuhldreier bereits 2017 abgeschlossen hat, war die optimale Vorbereitung, um in der Praxis zielorientiert zu denken und für Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Aus diesem Grund können wir im Erbrecht unter anderem in folgenden Bereichen beratend unterstützen:

  • Erstberatung zur Verschaffung eines groben Überblicks über die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Prüfung und Unterstützung bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
  • Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge
  • Erläuterung des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechtes
  • Testamentsvollstreckung
  • Geltendmachung und Zurückweisung erbrechtlicher Ansprüche
  • Gerichtliche Vertretung bei allen erbrechtlichen Streitigkeiten
  • Antragsstellung im Rahmen von Verfahren nach dem FamFG (z.B. Erbscheinsverfahren)

Rechtlicher Beistand nach Eintritt eines Todesfalles