Neben den Bereichen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts beraten wir unsere Mandanten auch in allen darüber hinausgehenden Fragestellungen in immobilienrechtlicher Hinsicht. Apollonia Stuhldreier ist als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht besonders auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Hierzu gehört mitunter:

  • Überprüfung und Gestaltung von Immobilien-Kaufverträgen
  • Korrespondenz mit Notariaten
  • Vertretung und Beratung im Rahmen von Maklerverträgen