Neben den Bereichen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts beraten wir unsere Mandanten auch in allen darüber hinausgehenden Fragestellungen in immobilienrechtlicher Hinsicht. Apollonia Stuhldreier ist als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht besonders auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Hierzu gehört mitunter:
- Überprüfung und Gestaltung von Immobilien-Kaufverträgen
- Korrespondenz mit Notariaten
- Vertretung und Beratung im Rahmen von Maklerverträgen