Ein wichtiger Teilbereich des Immobilienrechts ist das Wohnungseigentumsrecht. Apollonia Stuhldreier ist als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht besonders auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Dieses betrifft Konstellationen, in welchen innerhalb eines  Grundstücks mehrere Eigentümer bestehen und diese untereinander das Eigentum geteilt haben (z.B. ein Gebäude mit mehreren Eigentumswohnungen). Die spannenden Fragen um die rechtlichen Regelungen zwischen den Eigentümern sowie deren Abwicklung wird unter anderem durch das Wohnungseigentumsgesetz geregelt.

Gerne helfen wir hier bei Fragen oder bereits bestehenden Problemen. 
Unsere Beratungskompetenz umfasst dabei meist Angelegenheiten wie die folgenden:

  • Überprüfung und Erstellung von Betriebskosten- bzw. Hausgeldabrechnungen
  • Überprüfung von Protokollen der Eigentümerversammlung
  • Überprüfung und Gestaltung von Verwalterverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten mit der Eigentümergemeinschaft bzw. der Hausverwaltung
  • Überprüfung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnung