Die Materie des Mietrechts stellt einen unserer hauptsächlichen Tätigkeitsbereiche dar. Apollonia Stuhldreier ist als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht besonders auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Dabei gehören unter anderem folgende Thematiken zu unserem alltäglichen Geschäft:

  • Prüfung und Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
  • Überprüfung von Schönheitsreparaturklauseln anhand der aktuellen Rechtsprechung
  • Überprüfung und Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
  • Vertretung bei Mängeln des Mietobjektes
  • Geltendmachung von Mietrückständen und Zahlungsansprüchen
  • Vertretung im Rahmen eines Räumungsprozesses sowie der Vollstreckung
  • Beratung und Vertretung auch bei gewerblichen Immobilien