Die Materie des Mietrechts stellt einen unserer hauptsächlichen Tätigkeitsbereiche dar. Apollonia Stuhldreier ist als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht besonders auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Dabei gehören unter anderem folgende Thematiken zu unserem alltäglichen Geschäft:
- Prüfung und Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
- Überprüfung von Schönheitsreparaturklauseln anhand der aktuellen Rechtsprechung
- Überprüfung und Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
- Vertretung bei Mängeln des Mietobjektes
- Geltendmachung von Mietrückständen und Zahlungsansprüchen
- Vertretung im Rahmen eines Räumungsprozesses sowie der Vollstreckung
- Beratung und Vertretung auch bei gewerblichen Immobilien