Die Stellung eines Nachmieters – Wahrheit oder Mythos?

Muss ich als Mieter einen Nachmieter stellen? Und kann ich dadurch früher aus der Wohnung ausziehen?

Grundsätzlich ist jeder Mieter bei Beendigung eines Mietvertrages an die gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden. Diese betragen im Bereich des Wohnraummietrechts drei Monate zum Ende des Kalendermonats (§ 573 c BGB) abzüglich einer Karenzzeit von drei  Werktagen. Ein Mietverhältnis besteht also ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim Vermieter noch drei Monate zum Ende eines Kalendermonats bzw. bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats, falls die Kündigung innerhalb der ersten drei Werktage eines Monats dem Vermieter zugeht.

Eine Neuvermietung der Wohnung nach Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist ist zunächst alleinige Angelegenheit des Vermieters, da eine zukünftige Vermietung ja stets lediglich in seinem Interesse sein dürfte.

Weit verbreitet ist jedoch die Annahme, dass ein Mieter durch die Stellung von drei Nachmietern bereits frühzeitig, also vor Ablauf der 3 Monate Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag ausscheiden könnte. Dem ist allerdings nicht so. Mieter können durch Stellung eines Nachmieters nicht zwingend eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages verlangen.


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