Die Ehe für Alle

Gesetzliche Änderungen im Überblick

Man konnte die vielen Diskussionen und langen Kämpfe durch die Presse mitverfolgen. Zum 01.10.2017 trat nun die Ehe für alle in Kraft und gibt homosexuellen Paaren die gleichen Rechte wie heterosexuellen. Hier die Änderungen in einer kurzen Zusammenfassung:

  1. Seit 2001 konnten gleichgeschlechtliche Paar in Deutschland lediglich eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen; die traditionelle Form der Ehe war Ihnen verwehrt. Die Benachteiligung von Lebenspartnern gegenüber Ehepartnern (beispielsweise im Miet- oder Erbrecht) wurde erst nach und nach durch gesetzliche Änderungen beseitigt bzw. bestand teilweise nach wie vor. Dem wurde jetzt Einhalt geboten, indem nun auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen können und damit in der Zukunft ebenso als Ehepaare anstatt bloße Lebenspartner gelten.
  2. Eine große Veränderung gibt es dadurch im Bereich der Adoption. Die Vorschriften zum Adoptionsrecht beziehen sich stets auf den Begriff des Ehepaares, sodass dies zukünftig auch für homosexuelle Paare gilt. Sobald schwule oder lesbische Paare also heiraten, steht Ihnen ebenso der Weg zur Adoption frei wie gemischt-geschlechtlichen Paaren.
  3. Bestehende Lebenspartnerschaften werden nicht automatisch in Eheverhältnisse umgewandelt. Dazu bedarf es der ausdrücklichen Erklärung der beiden Partner vor dem Standesamt. Zukünftig können Lebenspartnerschaften nicht mehr gegründet werden. Bereits geschlossene Lebenspartnerschaften bleiben aber selbstverständlich bestehen.
  4. Die korrekte Erfassung der gleichgeschlechtlichen Ehe im Eheregister ist zunächst noch nicht möglich. Da im Eheregister bisher noch von den Einträgen „Ehemann“ und „Ehefrau“ ausgegangen wird, können homosexuelle Paare zwar im Register erfasst werden, jedoch nur durch falsche Eintragung eines Partners oder einer Partnerin. Die  Behebung dieses Fehlers wird noch bis 01.11.2018 dauern.

Trotz noch bestehender Fehler im System steht die Eheschließung also nun auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen inklusive der Folgeveränderungen, gerade im Bereich der Familiengründung, die dies mit sich bringt.

Aktuell bestehen an manchen Stellen allerdings noch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Grundlage. Die Chancen einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht werden dazu gerade geprüft. Es bleibt also spannend, ob die Änderung der Gesetzeslage, auf die die moderne Welt so lange gewartet hat, noch vor weitere Hürden gestellt werden wird.


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